AGB
1. Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kommt mit Unterzeichnung zustande. Je nach gewähltem Tarif gelten folgende Vertragslaufzeiten und Kündigungsregelungen:
a) Der Flex-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist monatlich kündbar.
Die Kündigung muss spätestens 6 Wochen vor Ende des laufenden Monats schriftlich bei der Step2diz Weilheim Tanzschule eingehen.
b) Der 6-Monats-Vertrag wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten geschlossen.
Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich und muss spätestens 6 Wochen vor Ende des sechsten Vertragsmonats schriftlich bei der Step2diz Weilheim Tanzschule eingehen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wandelt sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch in einen Flex-Vertrag um, der monatlich kündbar ist.
c) Der 12-Monats-Vertrag wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich und muss spätestens 6 Wochen vor Ende des zwölften Vertragsmonats schriftlich bei der Step2diz Weilheim Tanzschule eingehen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wandelt sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch in einen Flex-Vertrag um, der monatlich kündbar ist.
Für alle Vertragsarten gilt:
Eine Kündigung zum 31.07. eines jeden Jahres ist ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
2. Unterrichtsgebühren und Zahlungsweise
Die vereinbarten Unterrichtsgebühren stellen monatliche Mitgliedsbeiträge dar und sind monatlich im Voraus fällig.
Die Abbuchung erfolgt zu Beginn eines jeden Monats per SEPA-Lastschriftverfahren von dem vom Mitglied angegebenen Konto.
Das Mitglied verpflichtet sich, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen sowie Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
3. Zahlungsverzug
Step2diz Weilheim ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn das Mitglied mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge für drei aufeinanderfolgende Zahlungstermine trotz schriftlicher Abmahnung in Verzug ist.
4. Rücklastschriften und Mahngebühren
Bei einem erfolglosen Lastschrifteinzug (z. B. wegen mangelnder Kontodeckung) trägt das Mitglied die entstehenden Bankbearbeitungsgebühren in Höhe von 10,67 €.
Zusätzlich wird pro Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.
5. Preisanpassungen
Step2diz Weilheim behält sich das Recht vor, die Preise unter Berücksichtigung gestiegener Kosten anzupassen.
Preiserhöhungen werden dem Mitglied mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
6. Außerordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug
Wird der vertraglich vereinbarte Betrag trotz Abmahnung nicht gezahlt, ist Step2diz Weilheim zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
In diesem Fall werden alle bis zum nächstmöglichen Vertragsende fälligen Mitgliedsbeiträge sofort zur Zahlung fällig.
7. Unterrichtsausfall
Bei Ausfall des Unterrichts aus Gründen, die Step2diz Weilheim nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Renovierungsarbeiten), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Beiträge.
8. Vertragsruhe bei Krankheit oder Verletzung
Eine generelle Stilllegung des Vertrages ist ausgeschlossen.
Ist dem Mitglied aufgrund von Krankheit oder Verletzung die Teilnahme am Unterricht für mindestens einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Wochen nicht möglich, kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attests ruhen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit.
9. Feiertage und Schulferien
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien des jeweiligen Bundeslandes findet kein Unterricht statt. Die Beiträge bleiben hiervon unberührt.
10. Bild- und Videorechte (Einwilligung)
Ich erkläre mich einverstanden, dass Fotos, Gruppenfotos und Videos von mir bzw. meiner Tochter/meinem Sohn, die im Zusammenhang mit der Step2diz Weilheim Tanzschule entstehen, unentgeltlich und ohne Nennung des vollständigen Namens auf der Internetseite www.Step2diz-Weilheim.de, auf Printmedien sowie auf den Social-Media-Kanälen (Facebook & Instagram) veröffentlicht werden dürfen.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben hiervon unberührt, soweit kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht.
11. Haftung
Step2diz Weilheim haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Step2diz Weilheim nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
12. Besondere Regelungen für Minderjährige
Bei minderjährigen Mitgliedern ist der Vertrag durch einen gesetzlichen Vertreter abzuschließen.
Der gesetzliche Vertreter haftet für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr; die Aufsichtspflicht von Step2diz Weilheim besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
